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Mehrgenerationenhaus Jänschwalde / Flugplatz Südbrandenburg-Cottbus / Forst: Überwachungsstaat BRD


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Montag, 21. September 2009

 

Am heutigen Vormittag haben wir in Jänschwalde/Ost das Mehrgenerationenhaus besucht. Es liegt in einer ehemaligen Wohnsiedlung, in der Armeeangehörige des nahe gelegenen Militärflughafens untergebracht waren. Ursprünglich wohnten in diesem Siedlungsteil 3000 Menschen. Nach der Wende wurde der Geschwaderstandort aufgelöst. Die gesamte Siedlung drohte zu einer Geisterstadt zu werden. Es ist der Beharrlichkeit und Zähigkeit der Einwohner zu verdanken, dass dieser Stadtteil mit Hilfe des Stadtumbaus Ost heute wieder eine lebenswerte Perspektive hat. Viele Gebäude wurden abgerissen. Die restlichen sind saniert und modernisiert worden. Nunmehr leben noch ca. 400 Menschen in Jänschwalde/Ost. Das Mehrgenerationenhaus und die Grundschule bilden den sozialen Mittelpunkt dieser Siedlung. In der Grundschule werden die Kinder bilingual in der sorbisch/wendischen Sprache unterrichtet. Die Schule ist äußerlich ein Schmuckstück. Sie wird nicht nur von den Kindern aus der Siedlung, sondern aus der gesamten Umgebung besucht. 124 Kinder lernen in der Grundschule. Wir hatten Gelegenheit, mit dem engagierten Schulleiter Herrn Köditz zu diskutieren. Er wohnt nicht in der Siedlung, sondern pendelt jeden Tag von Cottbus nach Jänschwalde/Ost. Er zeigte sich mit der Entwicklung der Schule sehr zufrieden. Einen Großteil seiner Freizeit widmet er der Schule. Bei dem Gespräch im Mehrgenerationenhaus hat uns die Leiterin Frau Kohn, die in diesem Haus die Volkssolidarität leitet, zunächst die großzügig renovierten Räumlichkeiten gezeigt. Das Investitionsvolumen lag bei 1,6 Millionen Euro. In dieser Einrichtung befinden sich mehrere Vereine: die Volkssolidarität, der Judoclub Kyoko, ein Jugendclub und eine Kindertagesstätte. Besonders der Judoclub bildet für Kinder und Jugendliche eine zentrale Identifikationsmöglichkeit. Der Leiter Herr Klenner ist nicht nur ein leidenschaftlicher Judoka, sondern auch ein pädagogisch orientierter Mann mit einer starken sozialen Ausrichtung. Man merkt ihm an, dass er sich mit viel Herzblut für seinen Verein, die Kinder und die Jugendlichen einsetzt. Insgesamt stand im Mittelpunkt des intensiven Gesprächs die Solidargemeinschaft der gesamten verbliebenen Wohnungssiedlung. Jeder packt ungefragt an und fühlt sich für das Wohlbefinden Aller mitverantwortlich. Einer der Beteiligten formulierte es sehr bildhaft: „Die Gemeinschaft führt zu einer automatischen Wohlfühlatmosphäre“. Inzwischen gibt es dort auch wieder ein Geschäft, in dem die Bewohner der Siedlung das Notwendigste für den täglichen Bedarf erwerben können. Dieses Angebot ist insbesondere für die älteren Menschen von Bedeutung. Ansonsten werden die Einkäufe außerhalb der Siedlung vorgenommen.

Als ich im Gespräch die Frage aufwarf, woher dieses besondere solidarische Verständnis herrühre, wurde mir einhellig entgegnet, dass allein hierin die Chance läge, lebenswerte Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Im Übrigen habe die ehemalige DDR auch ein solidarisches Grundverständnis vermittelt.

 

 

Danach haben wir den Flugplatz Südbrandenburg-Cottbus besucht. Dort empfingen uns der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Herr Müller und der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Fries. Herr Müller ist ein temperamentvoller und umtriebiger ehemaliger Flug-Lotse der früheren DDR-Fluggesellschaft Inter-Flug. Vor seiner Tätigkeit an diesem Flugplatz hat er sieben Jahre in Kiel am dortigen Flugplatz gearbeitet. In dieser Zeit ist er zwischen Kiel und Cottbus gependelt. Die Gesellschafter sind Gebietskörperschaften des Spree-Neiße-Kreises. Der jährliche Zuschussbedarf beträgt gegenwärtig 400 000 Euro im Jahr. Der Flugplatz verfügt flugtechnisch über eine Betriebsgenehmigung, die durchaus eine wirtschaftlich profitable Perspektive ermöglichen könnte. Dem steht jedoch die räumliche Lage entgegen. Eine realistische wirtschaftliche Zukunft könnte sich nur ergeben, wenn der Flugplatz eine mögliche Überlast des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg International in Schönefeld (BBI) auffangen könnte. Es ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, ob sich etwaige Erwartungen erfüllen. Solange ist Durchhalten angesagt. Es liegt auf der Hand, dass die Gebietskörperschaften nur noch wenig Neigung verspüren, in ein Projekt (knappe) Gelder zu investieren, dass über eine ungewisse Zukunft verfügt. Alle bisherigen Versuche, wirtschaftlich rentable Alternativen zu entwickeln, sind trotz des kreativen Einsatzes von Herrn Müller bisher ohne Erfolg geblieben. Dazu gehört auch die Suche nach finanzstarken Investoren. Zur Zeit hält sich der Flugplatz vorwiegend mit Übungsflügen größerer Fluggesellschaften über Wasser.

Bekanntlich soll der Glaube Berge versetzen. In der Region bin ich schon mehrfach Menschen begegnet, die auf dieser Grundlage erfolgreich waren. Vielleicht schafft es Herr Müller auch.

 

 

Am Abend stand in einem Jugendclub in Forst erneut das Thema „Überwachungsstaat BRD“ auf der Agenda. Vor der Veranstaltung haben wir das Gelände des Jugendclubs Park 7 besucht. Es handelt sich um ein unwegsames ehemaliges Firmengelände, in dem sich mehrere Projekte der Jugendarbeit befinden. Von einem Jugendcafé über die AWO-Drogenberatungsstelle bis zu verschiedenen Band-Räumen reichen die vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten.

Mit etwa 40 interessierten, zumeist jungen Menschen diskutierte ich schließlich über die Frage des Verhältnisses zwischen Freiheit und Sicherheit. Wie schon in den vorherigen Veranstaltungen ist es gelungen, ein deutliches Bild von den mittlerweile vorhandenen Überwachungsstrukturen zu vermitteln. An diesem Abend habe ich besonderen Wert darauf gelegt, dem Eindruck entgegen zu wirken, dass nur derjenige Überwachung fürchten müsse, der etwas zu verbergen habe. In Wirklichkeit gilt die Überwachung nicht dem Täter, sondern dem Verdächtigen. Dies lässt sich sehr gut am Beispiel der Rasterfahndung verdeutlichen. Jemand wird verdächtig, nur weil bestimmte Rastermerkmale, die auf den Täter zutreffen, auch bei ihm gegeben sind. So mussten bspw. in Zeiten des RAF-Terrorismus alle Personen, die einen Alfa Romeo fuhren, ihre Wohnungsmiete bar bezahlten und sich in größeren Wohnsilos eingemietet hatten, mit staatlicher Überwachung rechnen. Auch die Kontaktpersonen von Verdächtigen können in die Überwachung einbezogen werden. In der Veranstaltung habe ich viele weitere Beispiele angeführt, die diesen gefährlichen Wirkungsmechanismus belegen.

Großes Unverständnis hat bei allen Zuhörern die Argumentation der Juristen des Deutschen Bundestages vor dem Bundesverfassungsgericht hervorgerufen, mit der diese versuchten, den Abschuss von Passagierflugzeugen zu rechtfertigen. Im Kern haben sie dieses sogenannte Luftsicherheitsgesetz mit drei Argumenten verteidigt:

 

1. Derjenige, der ein Flugzeug besteige, willige mutmaßlich in dessen Abschuss und damit in die eigene Tötung ein.

2. Diejenigen, die sich als Unbeteiligte in einem Passagierflugzeug während einer Flugzeugentführung befänden, seien ohnehin dem Tode geweiht und deswegen weniger schützenswert, als diejenigen, die wohlmöglich Opfer des geplanten Flugzeugabsturzes sein würden.

3. Diejenigen, die sich an Bord eines entführten Passagierflugzeuges befänden, seien selbst Teil der Tatwaffe Flugzeug geworden und müssten sich deswegen auch entsprechend töten lassen.

 

Es fiel allen Anwesenden schwer, sich vorzustellen, dass der Deutsche Bundestag mit solchen Argumenten, die Tötung seiner eigenen Bürger zu begründen versucht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat dann auch mit scharfen Worten diese Argumente zurückgewiesen und das Verhalten des Gesetzgebers insgesamt als „schlechterdings undenkbar“ gerügt. Die anschließende Diskussion hat mir wieder verdeutlicht, wie wenig Wissen über die mittlerweile vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten besteht und wie schwer es ist, gegen ein undefinierbares Sicherheitsbedürfnis den Freiheitsgedanken entgegen zu halten.

Den Menschen muss verdeutlicht werden, dass der Staat nicht jedes Risiko ausschließen kann. Wir leben in einer Risikogesellschaft. Das verdeutlicht am Besten der rechtsstaatlich unumstrittene Grundsatz: In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz vermittelt besonders anschaulich den rechtsstaatlichen Risikogedanken. Lieber hundert Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Die Überwachungslogik von Herrn Schäuble (CDU) und Frau Zypries (SPD) läuft auf das gegenteilige Denkmodell hinaus: Lieber hundert Unschuldige verurteilen, als einen Schuldigen laufen zu lassen. SPD und CDU fühlen sich schon längst dieser Überwachungslogik gemeinsam verpflichtet. Die Wählerinnen und Wähler müssen wissen, dass es in der Frage der innerstaatlichen Sicherheitspolitik keine nennenswerten Unterschiede zwischen diesen Parteien mehr gibt. Dementsprechend verhält sich auch der örtliche SPD-Abgeordnete Steffen Reiche. So hat er dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, dem BKA-Gesetz und auch dem Luftsicherheitsgesetz zugestimmt, obwohl es in seiner Fraktion bei allen drei Gesetzen Gegenstimmen gegeben hat. Mit dem Kollegen Steffen Reiche ist offensichtlich rechtsstaatlich kein Staat zu machen.

 

        Abschließend noch ein Zitat von dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ernst Benda: „Einen Staat, der mit der Erklärung, er wolle Straftaten verhindern, seine Bürger ständig überwacht, kann man als Polizeistaat bezeichnen“.

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